Steuerbonus für Handwerksleistungen
Was wird gefördert:
Gefördert werden professionell ausgeführte Renovierungs-, Erhaltungs- und
Modernisierungsarbeiten an bestehenden Gebäuden, im Wohnraum und auf dem Grundstück: z.B. Fliesenleger-, Sanitär-, Elektriker-, Maurer-, oder Trockenbauarbeiten.
Wie sieht die Förderung konkret aus:
20% der Kosten von bis zu 6.000,- Euro für Handwerksarbeiten können von der Steuerschuld abgezogen werden – max. 1.200,- Euro pro Jahr und Haushalt.
Ziel der Förderung:
Durch steuerliche Vorteile sollen Optimierungsmaßnahmen unterstützt werden.
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