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Steuerbonus für Handwerksleistungen

Was wird gefördert:
Gefördert werden professionell ausgeführte Renovierungs-, Erhaltungs- und
Modernisierungsarbeiten an bestehenden Gebäuden, im Wohnraum und auf dem Grundstück: z.B. Fliesenleger-, Sanitär-, Elektriker-, Maurer-, oder Trockenbauarbeiten.

Wie sieht die Förderung konkret aus:
20% der Kosten von bis zu 6.000,- Euro für Handwerksarbeiten können von der Steuerschuld abgezogen werden – max. 1.200,- Euro pro Jahr und Haushalt.

Ziel der Förderung:
Durch steuerliche Vorteile sollen Optimierungsmaßnahmen unterstützt werden.


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Steuern sparen mit Handweksleistungen

 

Michael Ehrnbeck Karl-Ertl-Str.8 94505 Bernried Telefon 0171/48 17 37 4 Fax: 09905/70 79 34 Email: info@freude-an-fliesen.de